Notfälle

Notfallnummern

Polizei
117

Feuerwehr
118

Ambulanz
144

Vergiftungen
145

Rega
1414

Alkoholbedingte Situationen

Wenn eine Person bewusstlos ist (nicht mehr reagiert, nicht mehr antwortet),

  1. bringe die Person in die stabile Seitenlage
  2. stelle sicher, dass das Gesicht gegen unten schaut (falls sie erbricht)
  3. decke die Person zu, um einen Temperaturabfall zu verhindern
  4. rufe den Rettungsdienst (144) und befolge deren Anweisungen

Es ist wichtig …

  1. die Person nicht alleine zu lassen
  2. nicht versuchen, sie zum Erbrechen zu bringen
  3. sich der Situation nicht alleine zu stellen: Bitte bei den Personen rund um dich um Hilfe!
  4. die Person nicht auf den Rücken legen (sie könnte am eigenen Erbrochenen ersticken)

Wenn die Person betrunken ist und erbricht und du das Gefühl hast, die Situation im Griff zu haben, ist es nicht nötig, sofort den Notruf 144 zu rufen.

  1. Bleibe bei der Person und sprich mit ihr, um sie bei Bewusstsein zu halten.
  2. Beruhige die Person: streiche ihr die Haare aus dem Gesicht, trockne sie ab, sag ihr, dass du da bist, erkläre, was du tun wirst, bevor du es machst.
  3. Wenn sie einschläft
    • lege sie auf die Seite und stütze den Rücken und den Bauch mit einem Kissen, einem Rucksack oder irgendeinem Gegenstand, damit die Person nicht auf den Rücken oder den Bauch rollt
    • wecke sie alle 10 Minuten, um sicherzustellen, dass sie nicht ins Koma fällt

Wenn du dir nicht zutraust, die Situation zu meistern, rufe sofort jemanden hinzu, damit sie*er dich ablöst oder unterstützt. Wenn niemand verfügbar oder dazu in der Lage ist, rufe den Notruf an (144)! Sie werden nicht zwingend eine Ambulanz schicken, können dir aber gute Ratschläge geben.

Wenn eine Person eines der folgenden Symptome aufweist, ist es möglich, dass sie GHB konsumiert hat (vermutlich unwissentlich):

  • ein starker und rascher Rausch, trotz geringem Alkoholkonsum
  • Euphorie, dann plötzliche Müdigkeit
  • Schwindel und Übelkeit
  • Black-out, Gedächtnisverlust
  • Atemnot, Bewusstlosigkeit (in diesem Fall sofort die Ambulanz unter 144 rufen!)

Im Zweifelsfall bei der Person bleiben und sie rasch ins Spital bringen! Die Spuren von GHB verschwinden nach ein paar Stunden. Die Polizei benötigt Beweise, um Massnahmen zu ergreifen.

Meldet es der Bar oder der Einrichtung, in der ihr wart, und schlagt dem Personal vor, eine Kampagne durchzuführen, um die Gäste davor zu warnen, dass GHB in der Struktur vorhanden ist (Warnung auf den sozialen Netzwerken und Plakate bei den nächsten Anlässen).

Es gibt mehrere Stadien des Rausches. Wenn ein*e Jugendliche*r in deiner Verantwortung so betrunken ist, dass es dich beunruhigt:

  • achte auf ihre*seine Sicherheit: lass sie*ihn nicht unbeaufsichtigt
  • stelle sicher, dass sie*er nicht noch mehr Alkohol konsumiert
  • warte ab, bis sie*er wieder nüchtern ist, bevor du das Gespräch suchst oder Sanktionen ergreifst
  • wenn sie*er dir nicht mehr in der Lage ist, dir zu antworten, kontaktiere den Notruf (144)!
  • lade sie*ihn am nächsten Tag zu einem Gespräch über den Vorfall ein

Du bist jung und hast Fragen / brauchst Hilfe?

Artikel über GHB : „GHB, GBL, BD – Betäubt und willenlos“ des Bundesamtes für Gesundheit