Unter 16 Jahren: keinen Alkohol!
Ab 16 Jahren: vergorene Getränke erlaubt (Bier, Cider)
Alle alkoholischen Getränke sind erlaubt
Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 verbietet in Artikel 41 den Verkauf im Laden sowie den Ausschank von gebrannten Wassern, das heisst Spirituosen, Produkten wie Wodka, Gin, Whiskey oder Likören sowie alkoholischen Mischgetränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies gilt landesweit.
Achtung, die Gesetze können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein! Informiere dich über die Alkoholgesetze des Kantons, in dem dein Lager oder deine Veranstaltung stattfindet. Es gibt auch besondere kantonale Bedingungen im Bereich des Jugendschutzes.
Weitere Bestimmungen über die Abgabe von Alkohol an Minderjährige findest du auf der Internetseite des Bundes.
Auch hinsichtlich der Werbung für alkoholische Getränke gelten klare Regeln, die du kennen solltest, falls etwa ein Hersteller von alkoholischen Getränken an deinem Anlass werben möchte.
Die Realisierung dieser Website wurde durch die Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit BAG ermöglicht.