Worauf muss ich achten?
Unsere Empfehlungen
- Sicherstellen, dass das Team an Freiwilligen über die notwendigen Informationen verfügt
- Kennt das Team die Gesetze zum Alkoholkonsum?
- Kennt es die Folgen bei Nichteinhaltung der Gesetze?
- Hat sie an einer Schulung oder Einführung in die Alkoholregeln Ihrer Veranstaltung teilgenommen (z. B.: die Online-Schulung von jalk.ch)?
- Sind die Teammitglieder in der Lage, bei Problemen erste Hilfe zu leisten ?
- Ausschank nur durch volljähriges Personal
- Wer arbeitet, trinkt keinen Alkohol
- Die Jugendschutzbestimmungen sind bekannt und werden systematisch angewandt
- Für den Alkoholverkauf ein Ausweisdokument verlangen ODER am Eingang ein Bändelisystem einrichten, um rasch zu sehen, wer was trinken darf (kein Alkohol / Bier und Cider ok / starker Alkohol ok)
- Eventuell alkoholfreies Bier oder Leichtbier ins Angebot aufnehmen
- • Keine Angebote à la «Happy Hour», die zu raschem Trinken animieren (Binge drinking)
- Kein Alkoholausschank an Betrunkene
- Alkoholfreie Getränke durch entsprechende Auswahl und Preisgestaltung attraktiv machen
- Alkoholfreie Cocktails anbieten (das Blaue Kreuz verkauft eine Rezeptbox)
- Gratis Leitungswasser anbieten
Was sagt das Gesetz?
Unter 16 Jahren: Alkohol darf nicht ausgeschenkt, verkauft oder in irgendeiner Weise weitergegeben werden.
Ab 16 Jahren: Wein, Bier und Schaumwein (gegorene Getränke) sind erlaubt.
Ab 18 Jahren: Spirituosen wie Wodka, Whisky, Rum (destillierte Getränke) und Mischungen (Alcopops) sind erlaubt.
Das billigste nichtalkoholische Getränk darf bei gleicher Menge nicht mehr kosten als das billigste alkoholische Getränk.
Kein Alkohol, der an Betrunkene ausgeschenkt wird. Wenn diese einen kritischen Zustand erreichen, kann dies rechtlich gegen euch verwendet werden!
Kein Verkauf von Alkohol an Erwachsene, wenn bekannt ist, dass sie ihn an Jugendliche weitergeben. Auch hier kannst du Probleme bekommen!